In unserer Abteilung werden stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlungen im Sinne des § 40 SGB V in Verbindung mit § 111 SGB V im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Länder und der Krankenkassen durchgeführt.
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Wie können Sie aufgenommen werden? Kostenträger

In unserer Abteilung werden stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlungen im Sinne des § 40 SGB V in Verbindung mit § 111 SGB V im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Länder und der Krankenkassen durchgeführt.

Für gesetzlich Krankenversicherte

Eine Rehabilitationsbehandlung muss vor Behandlungsbeginn beantragt werden und von der zuständigen GKV genehmigt werden. Diese Zusage benötigt die Verwaltung der Hardtwaldklinik II  vor der Aufnahme in schriftlicher Form. Eine primäre Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für stationäre medizinische Rehabilitation liegt bei Versicherten vor, die keine oder noch nicht lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (z.B. Selbständige, Rentner, Schüler, Studenten, Berufsanfänger).

Stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherungsträger (Länder)

Über Ihren Hausarzt können Sie  einen Antrag beim Rentenversicherungsträger  stellen. Vordrucke sind bei der jeweiligen Krankenkasse erhältlich. Die Bewilligung wird Ihnen dann vom Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Für Fragen  bezüglich der Indikation stehen Ihnen der Leitende Arzt oder der Funktionsoberarzt telefonisch zur Verfügung.  Eine Aufnahme über die Deutsche Rentenversicherung Bund (BfA) ist in unserer Abteilung nicht möglich.

Für privat Krankenversicherte oder Beihilfeberechtigte

Bei den privaten Krankenkassen (PKV) und bei den Beihilfestellen wird die Hardtwaldklinik II als sog. gemischte Krankenanstalt geführt. Sie ist somit – nach vorheriger Bewilligung – zugelassen für die Durchführung sowohl von stationärer Krankenhausbehandlung als auch von stationärer medizinischer Rehabilitation.  Wenn Sie privat versichert oder beihilfefähig sind, benötigen wir vor Aufnahme die Erklärung der Kostenübernahme durch Ihre Privatkasse und eine Bestätigung der Beihilfefähigkeit.

Bei Beratungswünschen ist Ihnen unsere Abteilungssekretärin Frau Weber gern behilflich. Bitte schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter:

Telefon  05626 88-1757
Fax  05626 88-1857
E-Mail: gestalt@hwk2.de

Anfragen zu den Verwaltungsformalitäten beantwortet Ihnen Frau Kunz im zentralen Aufnahmebüro der Hardtwaldklinik II unter der

Telefonnummer 05626 88-1705
Telefax 05626 88-1855
E-Mail kunz@hwk2.de

 






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