
In unserer Abteilung werden stationäre medizinische Rehabilitationsbehandlungen im Sinne des § 40 SGB V in Verbindung mit § 111 SGB V im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Länder und der Krankenkassen durchgeführt.
Für gesetzlich Krankenversicherte
Eine Rehabilitationsbehandlung muss vor Behandlungsbeginn beantragt werden und von der zuständigen GKV genehmigt werden. Diese Zusage benötigt die Verwaltung der Hardtwaldklinik II vor der Aufnahme in schriftlicher Form. Eine primäre Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für stationäre medizinische Rehabilitation liegt bei Versicherten vor, die keine oder noch nicht lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen (z.B. Selbständige, Rentner, Schüler, Studenten, Berufsanfänger).
Stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherungsträger (Länder)
Über Ihren Hausarzt können Sie einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellen. Vordrucke sind bei der jeweiligen Krankenkasse erhältlich. Die Bewilligung wird Ihnen dann vom Rentenversicherungsträger mitgeteilt. Für Fragen bezüglich der Indikation stehen Ihnen der Leitende Arzt oder der Funktionsoberarzt telefonisch zur Verfügung. Eine Aufnahme über die Deutsche Rentenversicherung Bund (BfA) ist in unserer Abteilung nicht möglich.
Für privat Krankenversicherte oder Beihilfeberechtigte
Bei den privaten Krankenkassen (PKV) und bei den Beihilfestellen wird die Hardtwaldklinik II als sog. gemischte Krankenanstalt geführt. Sie ist somit – nach vorheriger Bewilligung – zugelassen für die Durchführung sowohl von stationärer Krankenhausbehandlung als auch von stationärer medizinischer Rehabilitation. Wenn Sie privat versichert oder beihilfefähig sind, benötigen wir vor Aufnahme die Erklärung der Kostenübernahme durch Ihre Privatkasse und eine Bestätigung der Beihilfefähigkeit.
Bei Beratungswünschen ist Ihnen unsere Abteilungssekretärin Frau Weber gern behilflich. Bitte schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an unter:
Telefon 05626 88-1757
Fax 05626 88-1857
E-Mail: gestalt@hwk2.de
Anfragen zu den Verwaltungsformalitäten beantwortet
Ihnen Frau Kunz im zentralen Aufnahmebüro der Hardtwaldklinik
II unter der
Telefonnummer 05626 88-1705
Telefax 05626 88-1855
E-Mail kunz@hwk2.de
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Aktualisiert am 25.01.2012